Der Anteil der gasbetriebenen Kraftfahrzeuge am Gesamtbestand spielte bisher eine eher zu vernachlässigende Rolle. Aus den aktuellen Statistiken des KBA geht allerdings hervor, dass die Anzahl der Gasfahrzeuge stetig steigt. Der Grund für diese Entwicklung ist vor allem der reduzierte Mineralölsteuersatz für Erd- und Flüssiggas bis zum Jahr 2019.
Was hat es aber nun mit der GSP auf sich? GSP bedeutet Gassystemeinbauprüfung und wird von Prüfingenieuren anerkannter Prüforganisationen und amtlich anerkannten Sachverständigen einmalig nach dem Einbau einer Gasanlage, die nach der europäischen
Regelung ECE-R115 genehmigt ist, durchgeführt. Eine Anlage nach der Regelung ECE-R115 ist erkennbar an der Genehmigungsnummer der Anlage; z. B. R115-000001.
Bei Gasanlagen, die nicht nach der ECE-R115 genehmigt sind, wird eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich, die nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird.
Was wird überprüft?
- die Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen
- die Vollständigkeit der Unterlagen (Genehmigungsurkunde nach ECE R115, Benutzerhandbuch,
Einbauhandbuch) - Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
- der Verwendungsbereich (ob die Gasanlage auch in diesem Fahrzeug verbaut werden
darf) - der Zustand der Gasanlage
- die vorgeschriebene Befestigung und Einbau der Einzelkomponenten
- die Dichtheit der Gasanlage
Folgende Papiere sind zur GSP mitzubringen:
- Fahrzeugpapiere
- Genehmigung der Gasanlage nach ECE-R115
- Benutzerhandbuch
- Einbauhandbuch
Wurde die GSP positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.