Fahrradgutachten

Zur Person        

Als qualifizierter, unabhängiger Sachverständiger erstelle ich sowohl KFZ- als auch Fahrradgutachten. Ich stehe Ihnen als Gutachter zur Seite, wenn für die Regulierung von Schäden, insbesondere Haftpflichtschäden, für Fahrräder aller Art, Pedelecs, E-Bikes und/oder Zubehör neutrale, qualifizierte Bewertungen/Kalkulationen erforderlich sind.

Folgende Dienstleistungen aus dem Bereich Fahrrad, E-Bike und Pedelec biete ich an:

  • Wertgutachten/Zustandsbericht
  • Kalkulation der Reparaturkosten
  • Minderwertermittlung
  • Restwertermittlung
  • Einkaufs- und Verkaufswertermittlung
  • Bewertung von Leasingrückläufern
  • UVV (DGUV 208-47) Prüfung für Dienst-Räder
  • Carbonrahmenprüfung durch akustische Resonanzanalyse

Gründe für ein Fahrradgutachten: 

Als Gutachter empfehle ich Ihnen in folgenden Fällen ein Fahrradgutachten in Auftrag zu geben: 

  • Bei Schäden an Ihrem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec, um die wirtschaftliche Basis für eine Reparatur zu ermitteln (ggf. Bestimmung von Markt-, Rest-, merkantilem Mindertwert) 
  • Zur Wertermittlung Ihres Fahrrades, E-Bike oder Pedelec, z.B. 
    • im Fall eines Diebstahls oder 
    • Verkaufsvorhaben
    • Versicherungsanforderung

Inhalt des Schadensgutachtens:

Warum es sich für Sie lohnt, ein Gutachten erstellen zu lassen:

  • Die Begutachtung des Schadens erfolgt unabhängig vom Schadenregulierer (z.B. Versicherung). Es erfolgt eine neutrale Bewertung und Kalkulation des Schadens.
  • In einem Schadengutachten z.B. bei einem Haftpflichtschadenfall (der Geschädigte ist nicht der Unfallverursacher) wird neben der Schadenhöhe der Reparaturweg festgelegt und je nach Notwendigkeit Werte wie z.B. der Restwert, die Wertminderung und der Zeitwert ermittelt.

Diese Daten sind in jedem Schadengutachten enthalten:

  • Technische Daten und Ausstattungsvarianten des Fahrrades, E-Bikes oder Pedelecs
  • Auflistung der beschädigten Teile und die Kalkulation der Reparaturkosten
  • Bestimmung der relevanten Werte (Restwert, Wiederbeschaffungswert, merkantiler Minderwert, etc.               
  • Lichtbilddokumentation

Erläuterungen zu Zweirädern:

  • Fahrrad: Meist einspuriges, mit Muskelkraft durch Tretkurbeln angetriebenes Landfahrzeug. Sonderformen (Rikschas) möglich.
  • Pedelec:  Bis 250 W Nennleistung, Unterstützung bis 25 km/h (beim Treten), Geschwindigkeit über 25 km/h durch Muskelkraft, rechtlich mit Fahrrädern gleichgestellt
  • S-Pedelec: Bis 350 W Nennleistung, Unterstützung bis 45 km/h (beim Treten), rechtlich dem Kraftradgleichgestellt, Helmpflicht, Führerscheinpflicht (Klasse AM), Betriebserlaubnis erforderlich, Versicherungskennzeichenpflicht, erweiterte Ausstattung
  • E-Bike: ähnlich Elektromofa, d.h. Elektroantrieb wird durch Gasdrehgriff gesteuert auch ohne Muskelkraft, bis max 25 km/h, Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis erforderlich, mind. Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ist dem Kraftfahrzeug rechtlich gleichgestellt

Definitionen:

  • Restwert: Wert, der für ein beschädigtes Fahrrad auf dem Markt noch erzielt werden kann.
  • Wiederbeschaffungswert: Wert des Fahrrades unmittelbar vor dem Schadenereignis unter Berücksichtigung des Alters, Laufleistung, Zustand, etc..
  • merkantiler Minderwert: Theoretischer Wertverlust des Fahrrades, der beim Verkauf anfallen würde, unter dem Aspekt zweier identischer Fahrräder eines mit instandgesetztem Schaden und eines unfallfrei.